Anlaufstellen zum Thema „Erste Schritte bei der Ankunft“
Unterstützung anbietenAusländeramt - Außenstelle Aachen Arkaden
Trierer Straße 1, 52078 Aachen

Aufenthaltstitel (Abholung/Ausgabe)
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Kommunales Integrationszentrum Heinsberg
Oberbrucher Straße 1, 52525 Heinsberg

Der Kreis Heinsberg mit seinen zehn Städten und Gemeinden ist seit jeher ein Zuhause von Menschen aus den unterschiedlic… mehr anzeigen
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- Kostenpflichtig
- Vor Ort
Stadt Krefeld - Soforthilfe ukrainische Flüchtlinge
Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Hier finden sich Informationen sowie allgemeine Hinweise auf Websites zum Thema Ukraine-Hilfe.
Hotline für wohnungssu… mehr anzeigen
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- Vor Ort
- Online
FAQs zum Thema „Erste Schritte bei der Ankunft“

Nachrichten, Informationen und Service für Geflüchtete und Ukrainer:innen in Deutschland. Aktuell
Nachrichten, Informationen und Service für Geflüchtete und Ukrainer:innen in Deutschland. Aktuell und communitynah. Nur geprüft aus sicheren Quellen.
https://www1.wdr.de/radio/cosmo/sprachen/ukrainisch/index.html

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Befreiungsgrund 403 b
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungsgrund 407
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
Befreien lassen können sich außerdem:
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungsgrund 409

Finde ich die Ukraine Plattform auch bei Facebook?
Wir sind in Facebook die Gruppe: Ukraine Plattform - Платформа для українців. Hier der Einladungslink.-

Wer bekommt Elterngeld?
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, Zeit für ihr Kind zu haben, es zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.
Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.
Weitere Informationen hier:
Sie brauchen einen Arzt?
Nach der Registrierung in Deutschland können Geflüchtete bei Krankheiten Ärzte und Zahnärzte aufsuchen. Ab den 01. Juni 2022 erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kontaktdaten von Arzt- und Zahnarztpraxen findet man online. Die meisten Arztpraxen werden Termine für eine Behandeln nur telefonisch vergeben.
Hier finden Sie Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ihrer Nähe.